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Die Finanzverwaltungen bilden derzeit ca. 12.000 Steuerfahnder aus, um umfassend Kassen-Nachschauen durchführen zu können. In engem Austausch mit diesen Finanzverwaltungen haben wir mit großem Aufwand die häufigsten Fehler zusammengetragen und werden diese hier im Seminar diskutieren.
Themen des Seminars:
– Häufigste Fehler in der Integration
– Learnings aus dem regelmäßigen Austausch mit Finanzverwaltungen
– Best Practices Systemhersteller
Nach dem Seminar sind Sie bestens gerüstet für den Betrieb sowie den reibungslosen Ablauf einer steuergesetzlichen Prüfung.
Donnerstag, 16. Dezember 2021
10:00-10:45 Uhr
Seminarsprache: Deutsch
Freitag, 17. Dezember 2021
10:00-10:45 Uhr
Seminarsprache: Englisch
Das Seminar ist in Kürze auf unserem Youtube Kanal verfügbar.
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FAQ’s
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) dient dem Schutz vor Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen in Unternehmen. Sie regelt die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme, wie zum Beispiel Kassensysteme.
Ab 1.1.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen mit einem Manipulationsschutz – einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein. Die genauen Vorgaben an die technische Sicherheitseinrichtung wird in der technische Richtlinie BSI TR-03153 definiert. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogartikel zur TSE.
Was genau regelt die neue Verordnung?
Ursprung ist der § 146a AO, welcher die Ordnungsvorschriften für die Buchführung und die Aufzeichnungen mit elektronischen Aufzeichnungssysteme normiert. Die Kassensicherungsverordnung konkretisiert mit § 146a AO die Vorgaben der GoBD – der Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung. Sie definiert die Sicherheit von digitalen Kassensystemen und regelt:
- Welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 1g eingeschlossen sind.
- Wann und wie die Protokollierung zu erfolgen hat.
- Wie die Speicherung der Daten erfolgen muss.
- Wie die Schnittstellen auszusehen haben.
Außerdem enthält sie Regeln für die Anforderungen an auszustellende Belege sowie die Kosten der Zertifizierung.
Was muss im Rahmen der Kassensicherungsverordnung gespeichert werden?
Das elektronische Aufzeichnungssystem muss für jeden Geschäftsfall eine Transaktion starten, welche die folgenden Daten erfasst:
- Start-Zeitpunkt des Vorgangs
- Eine eindeutige und fortlaufende Transaktions-Nummer
- Art des Vorgangs
- Daten des Vorgangs
- Zahlungsart
- Zeitpunkt der Beendigung oder des Abbruchs
- Einen Prüfwert und
- Die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.
Wer ist von der neuen Verordnung betroffen?
Anbieter von Registrierkassen, Kassensystemen und von Software bzw. Aufzeichnungssystemen, welche Geschäftsfälle aufzeichnen (z.B. Buchhaltungsprogramme und Ähnliches) sind unmittelbar von der Kassensicherungsverordnung betroffen. Sie müssen jetzt handeln und ihre Produkte und Systeme schnellstmöglich für die neuen Regeln vorbereiten.
Im weiteren Sinne sind auch alle Unternehmer betroffen, die mit diesen Kassen- und Aufzeichnungssystemen arbeiten. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen eingesetzten Systeme bzw. Software auch wirklich konform mit der KassenSichV sind.
Kann die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) über die Cloud umgesetzt werden?
Laut BMF ist eine physikalische Identität von Sicherheitsmodul und Speichermedium nicht erforderlich. Das heißt die TSE kann sowohl mit einer Cloud-Speicherung erfüllt werden als auch mit einem herkömmlichen Datenträger (Speicherkarte o. ä.).
Wir empfehlen die zeitgemäße und zukunftssichere Variante der Speicherung in der Cloud. Hier finden Sie nähere Infos zur fiskaly TSE.
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