Betrieb Cloud-TSE

Aktuelle Entwicklungen und rechts­sicherer Betrieb der Cloud-TSE

In der Paneldiskussion besprechen die Diskutanten die aktuelle Lösung zum Thema KassenSichV sowie den rechtssicheren Einsatz der Cloud-TSE über den 1. April 2021.

Paneldiskussion zum rechtssicheren Betrieb der fiskaly Cloud-TSE

https://youtu.be/lyuxAdikuNs

Diskussion mit:

Lothar Boelsen
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Frank Schlesinger
CTO orderbird & Sprecher IGZTK (Verband cloudbasierter Kassenanbieter)

Johannes Ferner
CEO fiskaly GmbH

Elias Priesching
Moderation

Agenda:

1. Vorstellung

2. Entwicklungen und aktuelle Neuerungen bez. Cloud-TSE

3. Antragstellung + Aspekte zur Antragstellung §148 AO

4. Empfehlungen + nächste Schritte

Viel Bewegung in den Regularien

Vor gut 16 Monaten ist die KassenSichV in Kraft getreten, mit dem Ziel Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern. Die Umsetzung der KassenSichV hat eine Bandbreite an regulatorischen Bewegungen innerhalb der ersten 16 Monate ausgelöst und die Finanzbehörden haben mehrfach nachgeschärft.
Mit 31. März 2021 läuft die Frist der Ländererlasse aus dem letzten Jahr aus.

Die Ländererlasse im Detail finden Sie in unserem Blogbeitrag.

TSE aktivieren und Anfrage einreichen

Die Cloud-TSE ist in Abstimmung mit den Finanzbehörden der einzelnen Bundesländer rechtssicher einsetzbar. Zum rechtssicheren Einsatz der fiskaly Cloud TSE sollten, nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden, folgende Punkte beachtet werden.

Ab 1. April 2021 müssen folgende Punkte umgesetzt sein:

– TSE Integration und Aufbringung der elektronischen Signaturen am Beleg
– Ein möglichst flächendeckender Rollout, bei dem alle Kassen mit einer TSE ausgestattet werden
– Beantragung §148 AO für Steuerpflichtige, welche eine cloudbasierte TSE einsetzten

fiskaly ist dazu seit Monaten mit BMF, BMWi und Länderfinanzvertretungen im engen Austausch gestanden.

Ziel der IGZTK, fiskaly und deren Kunden sowie den Finanzbehörden ist, die Fiskalisierung des Marktes flächendeckend einzuführen und bis dahin innerhalb der gesetzten Rahmenbedingungen zu agieren.

Wer ist die IGZTK?

IGZTK wurde gegründet, damit die Voraussetzungen von cloudbasierten Kassen vertreten werden, da in der Gesetzgebung das Bild der Hardware-Kasse im Laden dominierte.
Die Mission ist, Gastronomen, Einzelhändler und Dienstleister in Zeiten der Digitalisierung erfolgreicher zu machen. Man steht für Erfolg ohne Steuerbetrug und Datenmanipulation. Daher bietet jedes Mitglied seit jeher ausschließlich Kassensysteme an, die manipulationssicher sind und GoBD, GDPdU sowie der KassenSichV entsprechen.

Website IGZTK


§148 AO + Rollout sichern

Zur Antragstellung des §148 AO haben einzelne Bundesländer Schreiben bzw. Informationen publiziert. Einige Länder haben angekündigt, keine Informationen selbstständig zu veröffentlichen, da die Regelung des Bundeslandes Hessen zur Anwendung kommt. Hessen auch deswegen, weil die fiskaly Germany GmbH dort ihren Sitz hat.

Die Länder sind sich im Wesentlichen einig und Steuerpflichtige müssen bspw. dokumentieren (vor allem bei größeren Installationen), wann und in welchem Umfang der Rollout geplant und umgesetzt wird.

Schreiben vom 25. März 2021 Hessen

“Entsprechende Erleichterungen kommen insbesondere in den Fällen in Betracht, in denen bereits eine noch nicht abschließend zertifizierte cloudbasierte TSE eingesetzt wird, deren vollständige und endgültige Zertifizierung nunmehr unmittelbar bevorsteht.” (Quelle: Schreiben vom 25.03.2021, Hessen)

Anforderungen Hessen

– Kauf-, Miet- oder Leasing-Vertrag der verwendeten cloudbasierten TSE(en); geeigneter Nachweis, dass die vollständige Implementierung bisher aus Gründen,
– die im Zusammenhang mit der cloudbasierten TSE selbst stehen, nicht abgeschlossen werden konnte, hiermit nunmehr aber zeitnah zu rechnen ist;
– eindeutige Benennung der zertifizierten cloudbasierten TSE(en), bspw. durch Mitteilung der BSI-Zertifizierungs-ID (Format: BSI-K-TR-nnnn-yyyy) oder alternativ – insbesondere bei noch nicht vollständig zertifizierten cloudbasierten TSE(en) – durch Mitteilung der jeweiligen TSE-Zertifikate.

Schreiben vom 25.03.2021

Weitere Schreiben finden Sie hier:

Hessen

Baden-Württemberg [Punkt Kassenbuchführung, ab Absatz 3 “Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen …”]

Bayern

Berlin

Hamburg

 

Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Thüringen

Die benötigten Informationen können unmittelbar bei fiskaly nachgefragt werden. 

BSI-Zertifizierungs-IDs für fiskaly GmbH

TSE CSP-L

Zertifizierungskennnummer
BSI-DSZ-CC-1153–2021

TSE SMAERS

In Zertifizierung:
Zertifikatsnummer
BSI-DSZ-CC-1130

TR-03153

Verfahrensnummer
BSI‑K TR-0403

In Kürze: Was muss ich tun?

Mit 1. April 2021 müssen folgende Punkte umgesetzt sein:

– die TSE Integration und Aufbringung der elektronischen Signaturen am Beleg
– ein möglichst flächendeckender Rollout, bei dem alle Kassen mit einer TSE ausgestattet werden
– die Beantragung §148 AO für Steuerpflichtige, welche eine cloudbasierte TSE einsetzten

Bei Fragen ist Ihr fiskaly Sales Manager für Sie erreichbar.

Weitere Informationen

Melden Sie sich für unseren Newsletter an, und bleiben Sie bei den Entwicklungen rund um die Kassensicherungsverordnung auf dem neuesten Stand.

You might also be interested in this:

Start the Discussion!

Your email address will not be published.